• Möglichkeiten zur Förderung

      • Schulveranstaltungen sind eine schöne Sache: Die Kinder trainieren ihre Fähigkeit im sportlichen Bereich (Schifahren, Schwimmen), lernen viele Sachen draußen in der Natur oder in kulturellen Einrichtungen. Außerdem wird der soziale Bereich im Rahmen solcher Wochen stark gefördert und die Klassengemeinschaft verstärkt.

        Trotzdem können die Kosten einer solchen Schulveranstaltung von einer Teilnahme abschrecken. Dies ist uns als Schule bewusst und deshalb informieren wir hier über folgende Unterstützungsmöglichkeiten, um zumindest einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

        Grundvoraussetzung: Teilnahme an mehrtägiger Schulveranstaltung (z.B. Schiwoche, Wien-Tage,...)
        (Ausnahme: AK-Klassenfahrtsbonus auch bei eintägiger, kostenpflichtiger Schulveranstaltung)

        1. Schulveranstaltungsunterstützung der Gemeinde Grünburg
          Diese Unterstützung wird - gestaffelt nach Dauer der Schulveranstaltung - vom Klassenvorstand im Anschluss an die Schulveranstaltung an die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler überwiesen bzw. mit dem bereits einbezahlten Schulgeld gegenverrechnet. Es ist kein Antrag/Ansuchen seitens der Erziehungsberechtigten notwendig!
        2. Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ
          Diese finanzielle Unterstützung muss online beantragt und von der Schule bestätigt werden! Details und Voraussetzungen
        3. AK-Klassenfahrtsbonus

          Gefördert werden 75 Euro für eintägige oder 150 Euro für mehrtägige Klassenfahrten, einmalig pro Kind für das laufende Schuljahr. Die Klassenfahrten müssen kostenpflichtig sein. Es kann nur ein Bonus (eintägig ODER mehrtägig angesucht werden!).
          Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil ist Mitglied der Arbeiterkammer (AK) OÖ.
          Details und Vorlage zum Download

        4. "Schulsportwochen-100er" (gilt für Winter-/Sommersportwoche)
          Der Antrag wird bei Bedarf von der Schulveranstaltungs-Leitung (Lehrer/in) ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. Hierbei muss ein Bedürftigkeitsnachweis (z.B. Allgemeine Schülerbeihilfe, GIS-Befreiung, Grundversorgung, Mindestsicherung, Notstandshilfe, Rezeptgebührenbefreiung) erfolgen. Allgemeine Richtlinien und Antrag

        Zusammenfassend: Die SV-Unterstützung seitens der Gemeinde erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer. Die SV-Hilfe des Landes ist an gewisse Einkommensgrenzen gekoppelt. Der AK-Klassenfahrtsbonus kann nur von AK-Mitgliedern angesucht werden. Beim Schulsportwochen-100er ist ein Bedürftigkeitsnachweis notwendig.